Neue Gesetze 2022 im E-Commerce: Worauf Onlinehändler jetzt achten sollten

Das Jahr 2022 ist erst ein paar Tage alt, doch für die meisten Onlinehändlerinnen und -händler ist der Geschäftsalltag längst wieder in vollem Gange. Unternehmerinnen und Unternehmer wissen, dass sich jedes Jahr die gesetzlichen Rahmenbedingungen an der einen oder anderen Stelle ändern. Da bildet auch 2022 keine Ausnahme. Im Gegenteil: Mit dem Kündigungs-Button beispielsweise bringt der Gesetzgeber eine Regelung auf den Weg, die viele Branchen betrifft und entsprechender Vorbereitungen bedarf.

Diese und weitere neue Gesetze für das E-Commerce-Jahr 2022 stellen wir Ihnen im Folgenden einmal vor.

Das Bild zeigt die Justicia, die mit ihrer Waage als Sinnbild für Gerechtigkeit steht. Auch 2022 erwarten Onlinehändler wieder viele neue Gesetze.

„Gesetz für faire Verbraucherverträge“ bringt 2022 viele Neuerungen

Vor allem der Verbraucherschutz steht im Fokus der Gesetzesänderungen 2022 im E-Commerce. Bereits im September letzten Jahres hat der Bundestag das sogenannte „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ verabschiedet, das in erster Linie Kündigungsfristen und -möglichkeiten für Verträge mit unbestimmter Laufzeit thematisiert. Diese enden nicht nach Ablauf einer zuvor definierten Vertragslaufzeit, stattdessen bedarf es für die Beendigung des Vertragsverhältnisses einer Kündigung.

Diese Art des Vertragsmodells ist zum Beispiel typisch für Mitgliedschaften in Fitness-Studios, Mobilfunkverträge oder Energieversorger. Auch Abonnements, die im E-Commerce immer mehr Einzug halten, besitzen oft eine unbestimmte Vertragslaufzeit. Einmal abgeschlossen, haben es Verbraucherinnen und Verbraucher oft schwer, die entsprechen Verträge wieder zu kündigen.

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Kürzere Kündigungsfristen ab 01. März

Für Verträge, die nach dem 01. März 2022 geschlossen werden, gelten zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher andere Kündigungsfristen. Das könnte vor allem für die E-Commerce-Unternehmen relevant sein, die ihren Kundinnen und Kunden Abonnements für Ihre Produkte und/oder Dienstleistungen verkaufen.

Ein Vertrag muss nach Ablauf seiner Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Auch für automatische, stillschweigende Vertragsverlängerungen gelten ab diesem Zeitpunkt neue Bedingungen. Sie sind nur dann zulässig, wenn sie auf unbestimmte Zeit verlängert werden und monatlich kündbar sind.

Wollten Kundinnen und Kunden die automatische Verlängerung eines Vertrages verhindern, musste dies bisher bis zu drei Monate im Voraus geschehen. Diese Frist wird nun auf einen Monat verkürzt. An der höchstmöglichen Mindestvertragslaufzeit ändert sich nichts, sie beträgt nach wie vor zwei Jahre.

Lesetipp: Was One-Stop-Shop (OSS) für Onlinehändler bedeutet.

E-Commerce Gesetze 2022: Der Kündigungs-Button kommt

Mit dem 01. Juli 2022 wird der sogenannte „Kündigungs-Button“ zur Pflicht. Dies gilt für alle Verträge, die online über eine Webseite, eine App oder ähnliches abgeschlossen werden können. Ein auf die Art geschlossener Kontrakt muss über eine gut sichtbar platzierte Schaltfläche zur Kündigung beendet werden können.

Diesem neuen Gesetz 2022 sollten betroffene Unternehmen unbedingt nachkommen. Tun sie dies nicht, haben Vertragsnehmerinnen und -nehmer das Recht, den Vertrag jederzeit und ohne die Einhaltung geltender Fristen zu kündigen.

Die Homeoffice-Pauschale wird verlängert

Oft sind E-Commerce-Unternehmen bis auf wenige Bereiche, zum Beispiel die Logistik, volldigitalisiert und in der Lage, die Arbeit ins Homeoffice zu verlegen. Da nach wie vor viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten, wurde die sogenannte Homeoffice-Pauschale auf das Jahr 2022 ausgedehnt. Ursprünglich war die Steuervergünstigung nur für 2020 und 2021 angedacht.

Mithilfe der Reglungen können Beschäftigte bis zu fünf Euro pro Tag als Werbungskosten absetzen. Dies ist bis zu einer Obergrenze von 600 Euro möglich.

Neue Arbeitgeber-Pflichten bei Minijobs

Unternehmen, die Minijobber beschäftigen oder dies beabsichtigen, müssen sich 2022 ebenfalls auf neue Regelungen einstellen. Neben Steuernummern müssen auch Steuer-Identifikationsnummern der geringfügig Beschäftigten erfasst und an die Minijob-Zentrale weitergegeben werden.

Arbeitgeber müssen zudem Angaben zum Krankenversicherungsschutz von kurzfristig Beschäftigten in der Sozialversicherung machen. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht zudem eine Erhöhung der Minijobgrenze von 450 auf 520 Euro vor.

Lesetipp: Die 7 wichtigsten Amazon-Richtlinien stellen wir Ihnen in diesem Beitrag vor.

Mehr Mindestlohn ab 2022

2022 steigt der Mindestlohn. Die planmäßige Erhöhung verläuft in zwei Schritten: Seit 01. Januar gilt ein Mindestlohn von 9,85 Euro pro Stunde, dieser soll zum 01. Juli noch einmal auf 10,45 Euro erhöht werden. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Lohnuntergrenze auf 12 Euro zu erhöhen. Insbesondere SPD und Gründe treiben diese Idee voran.

Da der Mindestlohn auch für Minijobber gilt, reduziert sich deren maximale Arbeitszeit. Ausgehend von der neuen Verdienstobergrenze dürfen Minijobber nur 52 Stunden im Monat arbeiten, bei 10,45 Euro wären es 49 Stunden. Läge der Mindestlohn bei 12 Euro, wären selbst mit der neuen Verdienstobergrenze nur 43 Arbeitsstunden pro Monat möglich.

Fazit

Es gibt eine ganze Reihe neuer Gesetze für 2022, die meisten von ihnen betreffen den Verbraucherschutz oder die Konditionen für Beschäftigte. Durch Anpassungen beim Mindestlohn kann sich auch für E-Commerce-Unternehmen eine Menge ändern, insbesondere wenn diese Minijobber beschäftigten. Die Verpflichtung, einen Kündigungs-Button zur Beendigung von Online-Vertragsverhältnissen einbinden zu müssen, erfordert Seitens der Unternehmen zudem oft auch einen gewissen Entwicklungsaufwand. Wir hoffen, dieser Beitrag konnte Ihnen einen guten Überblick über einige Gesetzesänderungen für das Jahr 2022 geben.

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